Erneuter Shutdown Neu 14.1.2021 07.00 Uhr
Bundesrat verordnet neuerlichen Shutdown
Vom 18. Januar bis zum 28. Februar 2021 gelten deshalb folgende Einschränkungen:
- Zweiradgeschäfte müssen die Verkaufsflächen geschlossen haben. Die Werkstatt darf wie schon beim ersten Shutdown offen sein.
- Click & Collect ist erlaubt (Bestellung online oder per Telefon, Abholung durch den Kunden)
- Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist, also ev. bei Büropersonal.
- Wo Homeoffice nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.